Einzelfallhilfe

Die Jugendhilfemitarbeiterinnen und -mitarbeiter sind professionelle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Anlaufstelle für schulische und private Fragen, Probleme, Krisen der Schülerschaft und ihrer Eltern. Sie hören zu, leisten Hilfestellungen und vermitteln zu Fachstellen weiter (Erziehungsberatungsstelle, Jugendamt).

Für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern besteht in der Anwesenheit in der Schule die Möglichkeit zur Beratung. Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können jederzeit kommen, und wenn das Problem nicht gleich geklärt werden kann, wird ein zeitnaher Termin vereinbart.

Beratungsgespräche während der Unterrichtszeit können nach Absprache mit der Lehrerin oder dem Lehrer durchgeführt werden. Die Beratung findet in der Regel in den Räumen der Jugendhilfe statt.
Bei Anfragen der Lehrerinnen und Lehrern wird in der Beratungssituation zunächst die Sachlage bezüglich der betroffenen Schülerin oder des betroffenen Schülers geklärt und gemeinsame Ziele sowie weiteres Vorgehen innerhalb eines Hilfeplans festgelegt. Dazu gehören Termine zur Rücksprache und Überprüfung des Vorgehens.

Schule und Jugendhilfe sind gemeinsam dem Schutz von Kindern und Jugendlichen verpflichtet. Der Kinderschutz nach §8a KJHG ist eine Kernaufgabe der Jugendhilfe.