Streitschlichtung

Die Streitschlichtung dient dem gemeinsamen Verstehen des Streites, der Möglichkeit den Streit zu beenden und eine Vereinbarung zu treffen. Dafür steht im Rahmen des Unterrichtsplans eine wöchentliche Doppelstunde zur Verfügung.

Ein Streitschlichtergespräch ist auf 30 Minuten begrenzt und erfolgt durch Anmeldung durch die Schülerin oder den Schüler bzw. durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer. Dabei nehmen die beiden Gesprächsparteien freiwillig an dem Streitschlichtergespräch teil.