Checkliste: Welche Maßnahmen sollten im Vorfeld umgesetzt worden sein, damit die Beratungsangebote des Beratungs- und Förderzentrum Süds beansprucht werden können?
Vorbeugende Maßnahmen der allgemeinen Schule (VOSB, § 2):
- Arbeitsformen individualisieren und binnendifferenzierend unter Berücksichtigung unterschiedlicher Lerngeschwindigkeiten anbieten
- umfassende Beratung und Information der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler durch Lehrperson der Schule
- Einrichtung von Stütz- und Fördermaßnahmen auch in Kleingruppen oder als Einzelförderung durch Lehrperson der Schule
- Zusammenarbeit mit den Beratungs- und Förderzentren, weiteren sonderpädagogischen Fördersystemen nach § 50 Abs. 2 des Schulgesetzes, den Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie den Beraterinnen und Beratern an den Staatlichen Schulämtern
- Zusammenarbeit mit außerschulischen Fördereinrichtungen wie den vorschulischen Einrichtungen (Kindertagesstätte, Frühförderstellen, Kinder- und Jugendhilfe, Träger der Sozialhilfe).
Vorbeugende Maßnahmen nach VOSB §2 (2) Nachteilsausgleich:
- Regelungen der Leistungsfeststellung wie z.B. längere Arbeitszeiten bei Klassenarbeiten und Lernstandserhebungen
- Bereitstellung spezieller technischer und didaktisch- methodischer Hilfs- und Arbeitsmittel wie etwa Wörterbuch, Computer und Audiohilfen, Lesepfeil, größere Schrift, spezifisch gestaltete Arbeitsblätter
- differenzierte Aufgabenanforderungen, insbesondere bei Schwierigkeiten in Deutsch, Fremdsprache oder – in der Grundschule – beim Rechnen
- mündliche statt schriftliche Prüfungen und umgekehrt, unterrichtsorganisatorische Veränderungen, wie individuell gestaltete Pausenregelungen, Arbeitsplatzorganisation, personelle Unterstützung oder Verzicht auf Mitschrift von
Tafeltexten - differenzierte Hausaufgabenstellungen
- individuelle Übungen
- Maßnahmen müssen im Förderplan dokumentiert werden
Vorbeugende Maßnahmen nach §2 (4) SGB VIII, SGB XII:
- Jugendhilfemaßnahmen, apparative Hilfsmittel von Krankenkassen sowie weitere außerschulische Angebote, sind in die schulischen Angebote von Unterricht und Erziehung zu integrieren
- Schule kooperiert mit Maßnahmeträgern und berät die Eltern dahingehend