Materialanschaffungen
Budget für inklusive Maßnahmen
Jede allgemeinbildende Schule bekommt vom Stadtschulamt ein Budget für inklusive Maßnahmen (Titel: integrative Maßnahmen) zugewiesen. Davon können Arbeits-und Fördermaterialien für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung angeschafft werden.
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Lernmittelfreiheit
Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, die inklusiv beschult werden, werden bei der Berechnung des Gesamtverfügungsbetrags an der allgemeinbildenden Schule wie Schülerinnen und Schüler der Förderschule berechnet.
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