Vernetzung

Das BFZ-Angebot beinhaltet im Bedarfsfall die Vernetzung der mit dem Kind arbeitenden Personen bzw. Institutionen.
Hierbei können Schweigepflichtsentbindungen nötig werden.

  • Eltern
  • Sozialrathäuser (u.a. Lernhelferinnen und Lernhelfer)
  • Horteinrichtungen
  • Schulpsychologinnen und -psychologen
  • sozialpädiatrische Zentren Mitte oder Höchst
  • therapeutische Einrichtungen
  • vor- und nachschulische Einrichtungen
  • überregionale Beratungs- und Förderzentren