Vernetzung
Das BFZ-Angebot beinhaltet im Bedarfsfall die Vernetzung der mit dem Kind arbeitenden Personen bzw. Institutionen.
Hierbei können Schweigepflichtsentbindungen nötig werden.
- Eltern
- Sozialrathäuser (u.a. Lernhelferinnen und Lernhelfer)
- Horteinrichtungen
- Schulpsychologinnen und -psychologen
- sozialpädiatrische Zentren Mitte oder Höchst
- therapeutische Einrichtungen
- vor- und nachschulische Einrichtungen
- überregionale Beratungs- und Förderzentren