Inklusion

Im Dezember 2006 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Mit dieser Konvention werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen als allgemeine Menschenrechte anerkannt.

Seit dem März 2009 ist das Übereinkommen auch für Deutschland völkerrechtlich verbindlich. Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen die volle und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht und jegliche Diskriminierung unterbunden wird. Diese Zielsetzung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die schrittweise umgesetzt werden muss.

Ein zentraler Bereich der Umsetzung ist die schulische Bildung. In der allgemeinen Schule sollen nun alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam lernen können. Für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen gilt damit das Prinzip von Aktivität und Teilhabe am allgemeinen schulischen Leben ohne Aussonderung.

Das gemeinsame Lernen kann mit den gleichen Lernzielen stattfinden oder mit unterschiedlichen und zu verschiedenen Abschlüssen führen. Die individuelle Förderung sollte im Gesamtzusammenhang der schulischen Lernförderung an der allgemeinen Schule stattfinden.