Förderschwerpunkte
Die einzelnen Förderschwerpunkte sind im HSchG §50 aufgelistet und in der VOSB §7 näher erläutert.
Lernzielgleiche Unterrichtung:
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Hören
- Körperliche und motorische Entwicklung
- Kranke
- Sehen
- Sprache
Lerndifferente Unterrichtung:
- Lernen
- Geistige Entwicklung
Anmerkung: Liegt bei einer Schülerin oder einem Schüler ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in mehreren Förderschwerpunkten vor und weicht einer davon von den Zielsetzungen der allgemeinen Schule ab, so legt dieser den Bildungsgang fest. Beispiel: Ein Schüler mit den Förderschwerpunkten Sprache und Lernen muss im Bildungsgang Lernen unterrichtet werden.