Materialanschaffungen

Budget für inklusive Maßnahmen
Jede allgemeinbildende Schule bekommt vom Stadtschulamt ein Budget für inklusive Maßnahmen (Titel: integrative Maßnahmen) zugewiesen. Davon können Arbeits-und Fördermaterialien für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung angeschafft werden.

Lernmittelfreiheit
Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, die inklusiv beschult werden, werden bei der Berechnung des Gesamtverfügungsbetrags an der allgemeinbildenden Schule wie Schülerinnen und Schüler der Förderschule berechnet.